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   OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19   

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https://dejure.org/2021,40479
OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19 (https://dejure.org/2021,40479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2021 - 3 A 761/19 (https://dejure.org/2021,40479)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2021 - 3 A 761/19 (https://dejure.org/2021,40479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StAG § 3 Abs. 2; StAG § 25; StAG § 40 c; VwGO § 124 a Abs. 4
    Zur Zwölfjahresfrist des § 3 Abs. 2 StAG; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach (Wieder-)annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit; keine grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14

    Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Unabhängig davon, dass sich bereits durch schlichte Gesetzeslektüre ergibt, dass der Gesetzgeber keine diesbezüglichen Übergangsvorschriften geschaffen hat und § 40c StAG aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen ersichtlich keine Anwendung findet, besteht bei Rechtsfragen, die Übergangsrecht betreffen, regelmäßig schon kein allgemeines Klärungsinteresse mehr, weil dieses naturgemäß nur noch eine vorübergehende Bedeutung hat (st. Rspr.: BVerwG, Beschl. v. 27. April 1979 - 7 B 106/79 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 30. Juli - 5 B 2/13 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 4. Juni 2014 - 5 B 11/14 -, juris Rn. 5).

    Etwas Anderes kommt beispielsweise nur dann in Betracht, wenn sich aus dem Zulassungsvorbringen ergibt, dass es eine erhebliche Zahl von Altfällen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juli 2013 a. a. O. m. w. N., und Beschl. v. 4. Juni 2014 a. a. O. Rn. 8).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Unabhängig davon, dass sich bereits durch schlichte Gesetzeslektüre ergibt, dass der Gesetzgeber keine diesbezüglichen Übergangsvorschriften geschaffen hat und § 40c StAG aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen ersichtlich keine Anwendung findet, besteht bei Rechtsfragen, die Übergangsrecht betreffen, regelmäßig schon kein allgemeines Klärungsinteresse mehr, weil dieses naturgemäß nur noch eine vorübergehende Bedeutung hat (st. Rspr.: BVerwG, Beschl. v. 27. April 1979 - 7 B 106/79 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 30. Juli - 5 B 2/13 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 4. Juni 2014 - 5 B 11/14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13

    Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Unabhängig davon, dass sich bereits durch schlichte Gesetzeslektüre ergibt, dass der Gesetzgeber keine diesbezüglichen Übergangsvorschriften geschaffen hat und § 40c StAG aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen ersichtlich keine Anwendung findet, besteht bei Rechtsfragen, die Übergangsrecht betreffen, regelmäßig schon kein allgemeines Klärungsinteresse mehr, weil dieses naturgemäß nur noch eine vorübergehende Bedeutung hat (st. Rspr.: BVerwG, Beschl. v. 27. April 1979 - 7 B 106/79 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 30. Juli - 5 B 2/13 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 4. Juni 2014 - 5 B 11/14 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 13 S 1137/08

    Zum Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 3 Abs 2 RuStaG

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Aus dem Wortlaut dieser so zum 28. August 2007 in Kraft getretenen Norm folgt, dass der Zwölfjahreszeitraum auch schon vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben kann, wobei er aber über diesen Zeitpunkt fortdauern muss (BT-Drs. 16/5065, S. 227; Weber, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerecht, 30. Ed., Stand: 1. Juli 2021, § 3 StAG Rn. m. w. N.; Marx, in: GK-StAG, Loseblattsammlung, § 3 StAG Rn. 29; VGH BW, Beschl. v. 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Darüber hinaus muss die Antragschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13, st. Rspr.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 A 761/19
    Unabhängig davon hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2006 (Beschl. v. 8. Dezember - 2 BvR 1339/06 -, juris) mit der Problematik der fehlenden Übergangsregelung und von Vertrauensschutzgesichtspunkten befasst und keinen Verfassungsverstoß erkennen können.
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